Allgemeine Teilnahmebedingungen der takefive-media GmbH für kostenpflichtige B2B-Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an sämtlichen von der takefive-media GmbH (nachfolgend „Veranstalterin“) durchgeführten kostenpflichtigen Business-Veranstaltungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Veranstaltung und der Tickets stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin oder durch Bereitstellung des Tickets zustande.

(3) Die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung

(1) Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preisen.

(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen wird.

(3) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

(4) Der Zutritt zur Veranstaltung kann von vollständiger Bezahlung abhängig gemacht werden.

§ 4 Ticketübertragung

(1) Tickets sind personengebunden.

(2) Die Veranstalterin kann auf Antrag eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer gestatten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Die Veranstalterin kann für Umbuchungen eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.

§ 5 Stornierung durch Teilnehmer

(1) Eine Stornierung oder Kündigung der Anmeldung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen.

(2) Bei Nichterscheinen, verspäteter Anreise, Krankheit, internen Terminüberschneidungen oder sonstigen persönlichen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Programmänderungen

(1) Die Veranstalterin ist berechtigt, Referenten auszutauschen, Programmpunkte zu verschieben, zu ergänzen oder entfallen zu lassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

(2) Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt hierbei gewahrt.

(3) Programmänderungen berechtigen nicht zur Minderung, Kündigung oder Rückerstattung.

§ 7 Absage, Verlegung und höhere Gewalt

(1) Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder in einem anderen geeigneten Format durchzuführen.

(2) Als wichtige Gründe gelten insbesondere Krankheit von Referenten, behördliche Anordnungen, technische Störungen, Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin.

(3) Im Falle einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet.

(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände vorliegen.

§ 8 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Die Veranstaltung wird teilweise durch Foto-, Film- und Tonaufnahmen dokumentiert.

(2) Im Rahmen der Veranstaltung können Live-Podcasts, Interviews, Vorträge und sonstige Medienformate aufgezeichnet werden.

(3) Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, von der Veranstalterin für die Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen verwendet werden dürfen.

(4) Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Podcasts, Streaming-Plattformen sowie in Print- und Onlinemedien der Veranstalterin.

§ 9 Verhaltensregeln

(1) Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden.

(2) Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer bei erheblichen Störungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

§ 10 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Veranstalterin.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.